Normgerechte Notbeleuchtung

Normgerechte Notbeleuchtung

Mietbedingungen

Die Mindestmietdauer beträgt 1 Woche – danach ist eine tageweise Verlängerung möglich. Die maximale Mietdauer beträgt 12 Wochen. Danach ist der genannte Kaufpreis fällig.

Die auf den Mietpreis bezogene Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Tag der Verladung und endet mit dem vereinbarten Tag des Wiedereingangs der Mietleuchten.

Bei Überziehung der vereinbarten Mietdauer wird die entsprechende Tagesmiete in Rechnung gestellt.

Die Lieferung erfolgt in einer bruchsicheren Mehrwegverpackung innerhalb Deutschlands durch einen Paketdienst. Lieferung und Rücklieferung erfolgen auf Kosten des Mieters. Anlieferung und Abholung wird vom Vermieter organisiert und bei UPS in Auftrag gegeben.

Der Mieter ist für die fristgerechte Rücklieferung der Mietleuchten verantwortlich.  Als Nachweis der Auslieferung/Anlieferung gilt der Absendebeleg des Transporteurs bzw. des Paketdienst.

Der Vermieter trägt die Kosten für die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Schäden am Mietgegenstand oder Schäden (einschließlich Personenschäden),  die durch den Mietgegenstand entstehen trägt der Mieter. Er hat hierfür eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für den Mietzeitraum haftet der Mieter in allen Fällen von unsachgemässer Handhabung. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte, ist der Mieter verpflichtet die Polizei zu informieren.

Der Mieter ist verantwortlich für die bestimmunsgemäße Verwendung des Mietgegenstands (Auslegung, Dimensionierung, elektrischer Anschluss der Sicherheitsbeleuchtung) erfolgt durch den Mieter und muss den zum Zeitpunkt des Mietverhältnis gültigen gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften, Normen etc. entsprechen. Der Vermieter ist hierfür nicht zuständig.